
Brauchen pflegende Angehörige eine Auszeit, möchten in den Urlaub fahren oder sind selbst erkrankt, dann haben sie eventl. Anspruch auf Verhinderungspflege oder Ersatzpflege.
Voraussetzungen für Verhinderungspflege:
Die pflegebedürftige Person muss mindestens Pflegegrad 2 haben und bei der Pflegekasse gemeldet sein.
Zudem muss eine bei der Pflegekasse eingetragene, vertretungsberechtigte Person vorhanden sein.
Verhinderungspflege beantragen
Ein Antrag auf Verhinderungspflege kann direkt bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden.
Leistungen ab Juli 2025
Seit Juli 2025 besteht ein Anspruch auf bis zu 3.539 € pro Jahr – ohne erforderliche Vorpflegezeit.
Dieser Betrag kann flexibel für Verhinderungspflege und/oder Kurzzeitpflege verwendet werden.
Wo kann ich Verhinderungspflege nutzen:
Wir haben Gästezimmer:
Oder sie nutzen die Verhinderungspflege stundenweise und lassen sich über einen ambulanten Pflegedienst helfen. (z. B. Theaterbesuch, Friseurtermin etc.)
Unsere aktuellen Preise finden sie hier:



Eine Auszeit für pflegende Angehörige – liebevolle Betreuung für Ihre Angehörigen.
Wenn pflegende Angehörige einmal eine Pause brauchen, verhindert sind oder eine Auszeit planen, bieten unsere Wohngemeinschaften eine gute Möglichkeit für eine zeitlich begrenzte Betreuung im Rahmen der Verhinderungspflege.
In unseren gemütlichen Gästezimmern können pflegebedürftige Menschen vorübergehend wohnen und werden dabei in den Alltag der Wohngemeinschaft integriert. Sie profitieren von einer familiären Atmosphäre, Gemeinschaft und professioneller Unterstützung.
Einzelheiten:
Garten und Umgebung
Park in der Nähe für Spaziergänge und Aufenthalt im Freien
Ansprechpartnerin: Frau Petra Bormann
Telefon: 0 52 61 / 28 74 18
Sie suchen den passenden Kontakt für Ihr Anliegen?
Hier finden Sie eine Übersicht unserer Ansprechpersonen.
Für allgemeine Anfragen können Sie sich auch zunächst an unsere Telefonzentrale unter Tel. 05261 – 287 40 oder zentrale(at)drk-betreuung-pflege(dot)de wenden.
