Verhinderungspflege
Brauchen pflegende Angehörige eine Auszeit, möchten in den Urlaub fahren oder sind selbsterkrankt, dann haben sie eventl. Anspruch auf Verhinderungspflege.
Voraussetzungen: Sie müssen Pflegegrad 2-5 haben und das schon mind. 6 Monate
Leistungen pro Kalenderjahr:
- 1612 €, wenn sie auf Kurzzeitpflege verzichten und noch nicht in Anspruch genommen haben, sogar 2418€
Leistungen werden von uns direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.
Leistungen sind Stunden- oder Tagesweise abrufbar.
Wo kann ich Verhinderungspflege nutzen:
Wir haben Gästezimmer:
- 1x Detmold - Klüter Bach (Link)
- 1x Bösingfeld I Extertal - Fliedergarten (Link)
- 2x Blomberg-Harlekin (Link)
- 2x Dörentrup (Link)
Oder sie nutzen die Verhinderungspflege stundenweise und lassen sich über einen ambulanten Pflegedienst helfen. (z. B. Theaterbesuch, Friseurtermin etc.)
(Link)