Verhinderungspflege

Brauchen pflegende Angehörige eine Auszeit, möchten in den Urlaub fahren oder sind selbst erkrankt, dann haben sie eventl. Anspruch auf Verhinderungspflege oder Ersatzpflege.

Voraussetzungen für Verhinderungspflege:

Die pflegebedürftige Person muss mindestens Pflegegrad 2 haben und bei der Pflegekasse gemeldet sein.

Zudem muss eine bei der Pflegekasse eingetragene, vertretungsberechtigte Person vorhanden sein.

Verhinderungspflege beantragen

Ein Antrag auf Verhinderungspflege kann direkt bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden.

Leistungen ab Juli 2025

Seit Juli 2025 besteht ein Anspruch auf bis zu 3.539 € pro Jahr – ohne erforderliche Vorpflegezeit.

Dieser Betrag kann flexibel für Verhinderungspflege und/oder Kurzzeitpflege verwendet werden.

Wo kann ich Verhinderungspflege nutzen:

Wir haben Gästezimmer:

  • 1x Detmold - Klüter Bach (Link)
  • 1x Bösingfeld I Extertal - Fliedergarten (Link)
  • 2x Blomberg-Harlekin (Link)
  • 2x Dörentrup (Link)

Oder sie nutzen die Verhinderungspflege stundenweise und lassen sich über einen ambulanten Pflegedienst helfen. (z. B. Theaterbesuch, Friseurtermin etc.)

(Link)