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Verhinderungspflege

Brauchen pflegende Angehörige eine Auszeit, möchten in den Urlaub fahren oder sind selbsterkrankt, dann haben sie eventl. Anspruch auf Verhinderungspflege.

Voraussetzungen: Sie müssen Pflegegrad 2-5 haben und das schon mind. 6 Monate

Leistungen pro Kalenderjahr:

  • 1612 €, wenn sie auf Kurzzeitpflege verzichten und noch nicht in Anspruch genommen haben, sogar 2418€

Leistungen werden von uns direkt mit der Pflegekasse abgerechnet

Leistungen sind Stunden- oder Tagesweise abrufbar

Wo kann ich Verhinderungspflege nutzen:

Wir haben Gästezimmer:

  • 1x Detmold - Klüter Bach (Link)
  • 1x Bösingfeld I Extertal - Fliedergarten (Link)
  • 2x Blomberg-Harlekin (Link)
  • 2x Dörentrup (Link)

Oder sie nutzen die Verhinderungspflege stundenweise und lassen sich über einen ambulanten Pflegedienst helfen. (z. B. Theaterbesuch, Friseurtermin etc.)

(Link)